Fragen und Antworten:

Welche Angebote sind verpflichtend?
Die Klientinnen und Klienten nehmen an den wöchentlich stattfindenden Kleingruppensitzungen teil und haben ein Einzelgespräch pro Woche verpflichtend. Alle Bewohner*innen, die noch nicht arbeiten oder zur Schule gehen, nehmen an der täglichen Strukturgruppe teil. Alle anderen Angebote richten sich nach dem Bedarf des Einzelnen.

Was passiert bei einem Rückfall?
Ein Rückfall kann zur sofortigen Entlassung führen. Bei Abstinenzmotivation, Kooperation und der Bereitschaft, sich mit seiner Rückfälligkeit auseinander zu setzen, kann die Betreuung in der Einrichtung nach einem Rückfall aber auch fortgesetzt werden. Mit Rückfallanalyse, -management und vielfältigen Möglichkeiten zur Rückfallbearbeitung werden rückfällige Klientinnen und Klienten vom Team unterstützt. 

Welche grundlegenden Regeln sind zu beachten?
Die Beachtung der Hausordnung sowie der Betruungs- und Nutzungsvereinbarung sind Grundvoraussetzung. Abstinenz von legalen und illegalen Drogen und Glücksspiel während der Nachsorge ist ebenso ein Muss wie der Verzicht auf Gewalt. Die aktive Mitarbeit im Betreuungsprogramm und Kontakte zu Mitklienten gehören ebenfalls zu den Grundlagen.

Ist die Einrichtung nach §§ 35/36 BtMG anerkannt?
Ja, die Anerkennung nach §§ 35/36 BtMG wurde durch das zuständige hessische Ministerium erteilt.

Wie sind meine persönlichen Daten geschützt?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Broßwitzstraße unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Ohne Ihre ausdrückliche Erlaubnis werden keine persönlichen Daten weiter gegeben.

Wie alt sind die Klientinnen/Klienten in der Broßwitzstraße?
Das Mindestalter liegt bei 18 Jahren, nach oben hin gibt es keine Grenze. Im Schnitt sind die Klientinnen und Klienten zwischen 20 und 45 Jahre alt.

Wo darf in der Einrichtung geraucht werden?
Nur in dem jeweiligen Aufenthaltsraum der Wohnungen darf geraucht werden. Alle sonstigen Räumlichkeiten sind rauchfrei.

Wie sind die Anwesenheitsregeln?
Jede Klientin und jeder Klient hat einen eigenen Tagesablauf. Besuch zu empfangen ist möglich, dieser sollte jedoch angekündigt werden und der Besucher muss sich an die Grundregeln und die Hausordnung halten. Ebenso ist nach Absprache die Übernachtung innerhalb und außerhalb der Einrichtung möglich. Familienheimfahrten werden vom Kostenträger finanziert.

Gibt es Sport- und Freizeitangebote?
Die Freizeitangebote in Frankfurt sind vielfältig und die Zahl der Fitnessstudios ebenso. Die Grünflächen und Wälder in naher Umgebung laden zum Joggen oder Walken ein.
Die Mitarbeiter*innen der Einrichtung bieten in unregelmäßigen Abständen Freizeitaktivitäten an.

Können Computer, Musikanlagen, Fernseher in die Einrichtung mitgebracht werden?
Ja.

Gibt es WLan in der Einrichtung?
Ja.

Können eigene Möbel mitgebracht oder während des Aufenthalts erworben werden?                                                                                                                  Nein.

 

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