Betreuungsziele der Klienten*innen werden in der individuellen Teilhabeplanung festgelegt.
Bereits vor der Aufnahme wird mit der Klientin/dem Klienten ein individueller Hilfe- bzw. Teilhabeplan auf der Grundlage des persönlichen Hilfebedarfs erstellt. Dieser wird im Verlauf des Aufenthaltes regelmäßig überprüft und ggf. ergänzt.
Die im Folgenden exemplarisch aufgeführten Behandlungsziele werden durch entsprechende therapeutische oder begleitende Angebote unterstützt:
- Stabilisierung der Suchtmittelabstinenz und Umgang mit wiederkehrendem Suchtmittelverlangen
- Anleitung zu einem strukturierten Tagesablauf
- Stabilisierung der Persönlichkeit
- Befähigung zu angemessenen Konfliktlösungsstrategien
- Aufbau und Weiterentwicklung schulischer und beruflicher Leistungsfähigkeit
- Aufbau eines drogenfreien Freundeskreises sowie Aufbau von
tragfähigen sozialen Kontakten, Verbesserung der Kontaktfähigkeit, Hilfestellung bei sozialer Neuorientierung
- Erweiterung der Kompetenz zur Gestaltung von Freizeit
- Sozialrechtliche- und Gesundheitsberatung
- Aufbau einer eigenständigen Wohn- und Lebensform
- Spezifische Hilfen für Väter/Mütter/Paare mit Kindern