Betreuungsziele der Klienten*innen werden in der individuellen Teilhabeplanung (PiT) festgelegt.

In Kooperation mit den jeweils zuständigen Kostenträgern, den überörtlichen Sozialämtern (in Hessen der Landeswohlfahrtsverband Hessen, kurz LWV) wird gemeinsam der Personenzentrierte integrierte Teilhabeplan (PiT) erstellt. Dieser wird im Verlauf des Aufenthaltes regelmäßig überprüft.
Die im Folgenden exemplarisch aufgeführten Behandlungsziele werden durch qualifizierte Assistenzleistungen unterstützt:
 

 

 

 

 

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