Betreuungsziele der Klienten*innen werden in der individuellen Teilhabeplanung (PiT) festgelegt.
In Kooperation mit den jeweils zuständigen Kostenträgern, den überörtlichen Sozialämtern (in Hessen der Landeswohlfahrtsverband Hessen, kurz LWV) wird gemeinsam der Personenzentrierte integrierte Teilhabeplan (PiT) erstellt. Dieser wird im Verlauf des Aufenthaltes regelmäßig überprüft.
Die im Folgenden exemplarisch aufgeführten Behandlungsziele werden durch qualifizierte Assistenzleistungen unterstützt:
- Stabilisierung der Suchtmittelabstinenz und Umgang mit wiederkehrendem Suchtmittelverlangen
- Anleitung zu einem strukturierten Tagesablauf
- Stabilisierung der Persönlichkeit
- Befähigung zu angemessenen Konfliktlösungsstrategien
- Aufbau und Weiterentwicklung schulischer und beruflicher Leistungsfähigkeit
- Aufbau eines drogenfreien Freundeskreises sowie Aufbau von tragfähigen sozialen Kontakten, Verbesserung der Kontaktfähigkeit
- Hilfestellung bei sozialer Neuorientierung
- Erweiterung der Kompetenz zur Gestaltung von Freizeit
- Sozialrechtliche- und Gesundheitsberatung
- Aufbau einer eigenständigen Wohn- und Lebensform
- Spezifische Hilfen für Väter/Mütter/Paare mit Kindern