Betreuungsziele der Klienten*innen werden in der individuellen Teilhabeplanung festgelegt.

Bereits vor der Aufnahme wird mit der Klientin/dem Klienten ein individueller Hilfe- bzw. Teilhabeplan auf der Grundlage des persönlichen Hilfebedarfs erstellt. Dieser wird im Verlauf des Aufenthaltes regelmäßig überprüft und ggf. ergänzt.
Die im Folgenden exemplarisch aufgeführten Behandlungsziele werden durch entsprechende therapeutische oder begleitende Angebote unterstützt:
 

tragfähigen sozialen Kontakten, Verbesserung der Kontaktfähigkeit, Hilfestellung bei sozialer Neuorientierung
 

 

 

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