Aufnahme
Die Anfrage zur Aufnahme in der Einrichtung kann telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder persönlich erfolgen. Wir unterstützen Sie gerne bei allen weiteren Fragen, die Ihre Aufnahmeanfrage/Initiativanfrage betreffen. Zeitnah werden Sie von zu einem Aufnahmegespräch in die Einrichtung eingeladen.
Eine Aufnahmezusage und das Vorliegen einer Kostenzusage des überörtlichen Sozialhilfeträgers oder Jugendamtes für die Nachsorge sind Voraussetzung für die Aufnahme. Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX, erhalten Menschen mit Behinderungen im Sinne von § 2 Absatz 1 Satz 1 und 2, die wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind (wesentliche Behinderung) oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalles Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe nach § 90 erfüllt werden kann.
Betreuung/Voraussetzungen
Die Nachsorge ist eine Leistung insbesondere für Suchtmittelabhängige, die:
- eine Therapie abgeschlossen haben oder sich in einer Übergangseinrichtung befinden und den schützenden Rahmen der Nachsorgeeinrichtung zur weiteren Lebensgestaltung möchten.
- sich nach langer Abhängigkeit eine weitere Verselbstständigung noch nicht ohne individuelle Betreuung und kontinuierliche Begleitung zutrauen.
- zusätzlich zu ihrer Abhängigkeit Folgeerkrankungen aufweisen, die eine weitere intensive Begleitung nach stationärer Entwöhnung sinnvoll erscheinen lassen.
- über wenig Erfahrungen in der Arbeitswelt verfügen oder nach langjähriger Arbeitslosigkeit sich beruflich neu orientieren und wieder in den Arbeitsprozess eingliedern wollen.
- ihre Schulbildung abgebrochen haben oder sich schulisch weiterbilden und einen weiterführenden Schulabschluss erreichen möchten.
Betreuungsdauer
Die Dauer der Nachsorgebetreuung wird nach §53 SGB IX für die Zeit erbracht, die vorgeschrieben oder allgemein üblich ist, um das angestrebte Teilhabeziel zu erreichen. Eine Förderung kann darüber hinaus erfolgen, wenn besondere Umstände dies rechtfertigen. Klientinnen und Klienten aus Hessen und anderen Bundesländern können einen Platz in der Einrichtung erhalten.